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Unsere Praxis bietet unterschiedliche Vorsorgeuntersuchungen Da die gesetzlichen Krankenkassen neben den reinen Präventionsuntersuchungen nur bezahlen dürfen, was ausreichend, notwendig und wirtschaftlich ist, kann es sein, dass Sie für Leistungen, die auf Ihren Wunsch zusätzlich erbracht werden sollen, finanzielle Eigenleistungen erbringen müssen. Übrigens: bei rein präventiven Maßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben fällt keine "Praxisgebühr" an. Allerdings müssen wir diese Gebühr gegebenenfalls im Nachhinein berechnen, wenn sich behandlungsbedürftige krankhafte Befunde ergeben, Kontrolluntersuchungen anfallen oder sonstige Inanspruchnahmen der Praxis im gleichen Quartal nötig werden.
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